Lieber Besucherinnen, liebe Besucher,
wir begrüßen Sie herzlich in der STIHL Markenwelt der ANDREAS STIHL AG & Co. KG und wünschen Ihnen einen angenehmen und anregenden Aufenthalt. Diese Haus- und Benutzungsordnung ist für alle Gäste verbindlich. Mit dem Betreten der Räume der STIHL Markenwelt erkennen alle Gäste (auch Unternehmen) die Hausregeln und alle Anordnungen des Personals an.
Die Haus- und Benutzungsordnung dient dazu, den Besuch der STIHL Markenwelt in ruhiger und ungestörter Atmosphäre zu ermöglichen. Die Beachtung liegt daher im eigenen Interesse der Gäste.
Innerhalb der geltenden Öffnungszeiten dürfen sich Besucherinnen und Besucher in der STIHL Markenwelt aufhalten, die eine gültige Eintrittskarte besitzen. Ausgenommen hiervon sind Bereiche, in welchen der Aufenthalt auch ohne gültige Eintrittskarte möglich ist, beispielsweise im Café und dem Markenshop.
Der Kauf einer Eintrittskarte berechtigt zum einmaligen Eintritt in die STIHL Markenwelt. Die Eintrittskarte ist auf Ersuchen der Mitarbeiter vorzuzeigen. Eine Erstattung des Eintrittspreises findet nach erfolgten Eintritt in die STIHL Markenwelt nicht statt.
Nach dem Ende der Öffnungszeiten haben die Besucherinnen und Besucher unverzüglich die STIHL Markenwelt zu verlassen.
Die Mitarbeiter der STIHL Markenwelt üben das Hausrecht aus. Den Regelungen und Anordnungen der Mitarbeiter ist unbedingt Folge zu leisten. Besucherinnen und Besucher die gegen solche Anordnungen oder die Hausordnung verstoßen, kann der weitere Aufenthalt in der STIHL Markenwelt untersagt werden. In diesem Fall findet keine Erstattung des Eintrittspreises statt.
Der Besuch der STIHL Markenwelt, des Cafés und des Markenshops ist ausschließlich zu den Öffnungszeiten möglich (siehe Aushang im Eingangsbereich oder hier).
Die jeweiligen Eintrittspreise sind gesondert festgelegt. Sie können an der Kasse und auf unserer Website eingesehen werden.
Durch hausinterne Veranstaltungen kann es zu angepassten Öffnungszeiten kommen.
Bei hohem Besucheraufkommen oder aus anderem Anlass kann die STIHL Markenwelt ganz oder teilweise für die Besucherinnen und Besucher gesperrt werden.
Der Ticketerwerb ist entweder online über unsere Website oder über die Kassensysteme in der STIHL Markenwelt vor Ort möglich. Vertragspartner und Veranstalter ist ausschließlich die STIHL Markenwelt.
Ermäßigte Karten können nur dann erworben werden, wenn eine Anspruchsberechtigung vorliegt und diese entsprechend nachgewiesen wird (z. B. Lichtbildausweis, Mitarbeiterausweis, etc.). Ein Anspruch auf ermäßigte Karten oder auf bestimmte Karten besteht nicht. Bei unberechtigter Inanspruchnahme einer Ermäßigung wird die Differenz auf den vollen Kartenpreis eingefordert.
Kinder unter 14 Jahren dürfen die STIHL Markenwelt nur in Begleitung ihrer Eltern oder einer gleichgestellten Aufsichtsperson besuchen.
Das Rauchen ist in der gesamten STIHL Markenwelt untersagt.
Der Verzehr von Getränken und Speisen jeglicher Art außerhalb der gastronomischen Einrichtungen ist nicht gestattet.
Rucksäcke, größere Taschen, Schirme und Regenbekleidung müssen bei der Garderobe abgegeben werden. Die STIHL Markenwelt übernimmt keine Haftung für die in der Garderobe hinterlegten Gegenstände.
Tier dürfen nicht in die Markenwelt mitgenommen werden. Hiervon ausgenommen sind Blindenhunde.
Die Mitnahme von Fahrrädern, Skootern, Inline-Skates und ähnlichem ist nicht gestattet.
Die Räumlichkeiten und Exponate der STIHL Markenwelt sind pfleglich zu behandeln.
Die Besucherinnen und Besucher haften für alle durch ihr Verhalten entstandenen Schäden. Ebenso sind aufsichtspflichtige Personen für das Verhalten der von ihnen betreuten Personen verantwortlich.
Das Fotografieren und Filmen für private Zwecke ist grundsätzlich erlaubt.
Die durch die missbräuchliche Benutzung von Alarmanlagen und Feuerlöscheinrichtungen entstandenen Kosten trägt der jeweilige Verursacher.
Die Nutzung der Erlebnisstationen (Simulatoren, AR- und VR-Technologien) erfolgt auf eigene Gefahr und ist für Kinder unter 14 Jahren nur unter Aufsicht gestattet.
Die Nutzung kann unter Umständen körperliches Unbehagen auslösen. Sollten während der Nutzung der Erlebnisstationen Schwindel, Übelkeit, eine Überanstrengung der Augen oder anderes Unwohlsein auftreten, sollte die Nutzung unmittelbar unterbrochen werden und eine etwaige VR-Brille abgesetzt werden.
Schwangeren, Personen mit Herz-, Rücken-, Augen- und ähnlichen Gesundheitsbeschwerden sowie Personen mit physischen Einschränkungen wird von der Nutzung der Erlebnisstationen aus Sicherheitsgründen abgeraten.
Dies gilt ebenso für Personen, die
Die Erlebnisstationen dürfen immer nur von der maximal dafür zugelassenen Personenanzahl verwendet werden. Die jeweiligen Nutzungsanleitungen und Benutzungsanweisungen der Mitarbeiter der STIHL Markenwelt sind unbedingt zu beachten.
Die ANDREAS STIHL AG & Co. KG haftet auf Schadensersatz nur
a) für Schäden an Leben, Körper und der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen und fahrlässigen Pflichtverletzung von ihr, ihrer gesetzlichen Vertreter und ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen; oder
b) für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzung desselben vorgenannten Personenkreises beruhen; oder
c) bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen.
Die vorstehende Ziffer 9 gilt auch für eine etwaige Haftung im Zusammenhang mit der Benutzung der Erlebnisstationen.
(Stand: 18.03.2024)